Brennbarkeit – Eine wichtige Frage an der Fassade

Liquid Pore®-Mineralschaumplatten sind nicht brennbar (deutsche Baustoffklasse A1 nach DIN 4102-1) und sind nachgewiesen rauchtoxikologisch unbedenklich. Das Dämmmaterial Polystyrol erfüllt dagegen nicht die Bedingungen der Brandschutzklasse 1 - obwohl mit diesem Material landauf, landab Gebäude gedämmt werden. 

Der Hauptgrund dafür ist der günstige Preis. Doch diese Rechnung geht in vielen Fällen nicht auf. In den Medien häufen sich die Berichte über brennende Hausfassaden. Sie stellen für Bewohner und Feuerwehrleute gleichermaßen eine Gefahr dar. Mit Kunststoff gedämmte Fassaden können im Brandfall zu tödlichen Fallen werden, da das Material zu schmilzen beginnt und herabtropfender, heißer Kunststoff die Rettungswege blockiert.

Brennbarkeit auch wichtig im Zivilrecht

„Kommt es zum Brand eines Hauses, hat der Eigentümer des durch den Brand geschädigten Nachbarhauses einen Ausgleichsanspruch. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn bei Reihenhäusern die Fassaden mit brennbarem Material – z.B. Polystyrol – gedämmt sind und im Brandfalle eine Brandausweitung auf das angrenzende Nachbargebäude erfolgen kann, weil eine vertikale Brandbarriere aus nicht brennbarem Material, wie es die Landesbauordnungen vorschreiben, nicht ausgeführt ist (BGH Urteil vom 1. April 2011 (V ZR 193/10).“


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